CO2-Stufenmodell

CO2-Kosten Verteilung ab dem 2023

Zum 01.01.2023 trat das CO2KostAufG in Kraft. Es gilt für Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.01.2023 beginnen. Gemäß diesem Gesetz müssen die CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie bitte der Rechnung Ihres Energielieferanten. Übermitteln Sie uns diese Daten zusammen mit den übrigen Abrechnungsunterlagen – wir übernehmen gerne die Aufteilung für Sie.

weitere Infos finden Sie auch hier: https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1

 

 


Geposted von impuls messdienste am 10. Oktober 2024

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