IdA

Unser Service bei den Informationen in der Abrechnung (IdA)

gem. § 6a (3) der Heizkostenverordnung

Was ist die IdA?

Durch eine Anpassung der Heizkostenverordnung sollen Hausbewohner weiter zum Energiesparen angeregt werden. Die IdA ist für alle Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 1. Dezember 2021 vorgeschrieben. Eigentümer sind verpflichtet, mit der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zusätzlich detaillierte Informationen rund um den individuellen Energieverbrauch bereitzustellen.  Durch die transparente Gegenüberstellung des persönlichen Verbrauchs mit dem Vorjahr und mit Durchschnittsverbrauchern, sowie der Darstellung der Emissionen soll ein bewussterer Umgang mit Energie angeregt werden.

Welche Inhalte umfasst die IdA?

  • Vergleich des Verbrauchs mit einem normierten Durchschnittsnutzer
  • Witterungsbereinigter Vergleich zum Vorjahr auf Grundlage von Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes
  • Informationen zum Energiemix inklusive der prozentualen Zusammensetzung und den Treibhausgasemissionen (CO2)
  • Weitere Informationen und Kontaktadressen, insbesondere zu erhobenen Steuern, Abgaben und Zöllen, sowie Verbraucherorganisationen, Energieagenturen, Verbraucherschlichtungsstellen, etc.

Wir machen das für sie

Wir kümmern uns um die transparente und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Aufschlüsselung in der Heizkostenabrechnung Ihrer Mieter.
Nachstehend ein Beispiel, wie diese bei uns aussehen kann:

ida-grafik-verbrauchtsinfo

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